Dass dubiose Anwaltskanzleien nur darauf lauern, unbedarften Webseitenbetreibern ihre sauer
verdienten Groschen aus der Tasche zu ziehen, ist hinlänglich bekannt.
Dabei kann man einiges tun, um vorzubeugen, wie ein Artikel in der Computerfachzeitschrift c’t Magazin beschreibt (http://www.heise.de/ct/artikel/Fotofallen-1711494.html).
Was für Rechte man an eigenen Fotos hat, wie sogar selbst geknipste Bilder zur Abmahnung führen können und was man beachten muss wird in Bezug auf das Urheberrecht prima erklärt.
Leider kann ich das Fazit nicht unterschreiben, in dem die Autoren behaupten, wenn man sich an das Urheberrecht hält, habe man sich ausreichend gegen Abmahnungen geschützt. Denn im Internet sind noch viele andere Aspekte zu beachten.
HTML5 – Das Autofocus-Attribut
Das HTML5-Attribut „autofocus“ stellt ein nettes Feature für Formulare bereit, das sich bisher nur mit Javascript umsetzen ließ:
HTML5 und CSS3: Neue Kurse ab September 2012

Lernen Sie, wie man Webseiten erstellt von einem Praktiker und Fachbuchautor!
Die Sommerferien sind vorbei und die neue Weiterbildungssaison hat begonnen! Los geht es mit den Anfängerkursen. Hier liegt der Schwerpunkt auf HTML5. Sie erfahren, wie man HTML-Dokumente nach dem neusten Stand der Technik erstellt. Unterrichtet wird an modern ausgestatteten PCs (Windows7) in der Volkshochschule Bonn. Damit die Wege für alle Bonner auf jeden Fall kurz bleiben, finden zwei Anfängerkurse statt: einer in Godesberg und einer in Duisdorf.Der Fortgeschrittenenkurs findet im November statt. Dann liegt der Schwerpunkt auf der Formatierungssprache CSS3, mit der Webseiten gestaltet werden können. Im Anfängerkurs bekommen Sie schon eine ganz kurze Einführung in CSS3, im Fortgeschrittenen-Kurs lernen Sie auch anspruchsvollere Aufgaben Layouts umzusetzen.
Bringen Sie Ihre eigenen Ideen ruhig mit. Wenn irgend möglich werde ich Ihre Gestaltungswünsche und Ideen für Ihre persönliche Homepage berücksichtigen und Ihnen die Techniken zeigen, damit Sie Ihre Webseite so aussehen lassen können, wie Sie es sich vorstellen.
Amazons Kindle-Deal mit US-Außenministerium geplatzt | heise online

Immer wieder werden Argumente für die Erstellung barrierefreier Webseiten genannt, die nicht rein altruistisch sind. Amerika ist zwar nicht Deutschland, aber dennoch hier ein nettes Beispiel dafür, dass Unzugänglichkeit auch für Menschen ohne Behinderungen problematisch sein kann. Der Kindle verwehrt nicht nur Blinden den Zugriff auf seine Inhalte, auch der Hersteller Amazon bekommt so keinen Zugang zur (amerikanischen) Regierung. Ich finde: daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen.