Inklusives Design: EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen

Flagge der Europäischen Union

Barrierefreiheit ist ein Qualitätsaspekt, den man nicht (nur) aus Anständigkeit oder Altruismus umsetzen sollte.

Barrierefreiheit ist wirtschaftlich sinnvoll und wird in der EU wohl auch in absehbarerer Zeit in nationale Gesetze gegossen. Dabei handelt es sich um die Durchführung eines VN-Übereinkommens.

Ein paar Zitate aus der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa

Allgemeines Ziel dieser Strategie ist es, Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ihre vollen Rechte wahrzunehmen und uneingeschränkt an der Gesellschaft und der europäischen Wirtschaft teilzuhaben

Barrierefreheit ist also keine Geschenk, das man wohlwollend überreicht. Barrierefreiheit ist eine Pflicht!

Wirtschaftliche Bedeutung:

In der Europäischen Union (EU) hat jede sechste Person eine leichte bis schwere Behinderung. Das sind etwa 80 Millionen Menschen, die wegen umwelt- und einstellungsbedingter Barrieren häufig an einer vollen Teilhabe an der Gesellschaft und Wirtschaft gehindert werden.

Also sind zugängliche Webseiten auch wirtschaftlich sinnvoll: wer verzichtet schon gern auf ein sechstel seiner potentiellen Kunden? Weiter heißt es:

Es gilt, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Verkehrsmitteln, Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen (IKT) sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten zu gewährleisten. In allen diesen Bereichen bestehen noch erhebliche Barrieren. So entsprechen beispielsweise in der EU-27 im Schnitt lediglich 5 % der öffentlichen Internetseiten voll und ganz den Standards für die Barrierefreiheit im Netz.

Wer jetzt also Barriefreiheit umsetzt hat einen klaren wettbewerbs-Vorteil: nur 5% aller Webseiten kümmern sich um ca 17% der Marktteilnehmer! – Wobei es sich bei den barrierefreien Webseiten größtenteils um Behörden-Auftritte handeln dürften, dass heißt, wer heute seine Produkte barrierefrei präsentiert hat diesen Markt praktisch für sich allein!

Und:

Eine uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ist wesentlich, soll die Europa-2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum erfolgreich sein.

Die EU-Kommission erkennt also, dass sie das Potential so vieler Menschen nicht brachliegen lassen darf, wenn sie gesamtgesellschaftliche Ziele erreichen will.

Strategie:

Zugänglichkeit ist eine Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben, doch für die EU ist es noch ein weiter Weg bis zur Erreichung dieses Ziels. Die Kommission schlägt vor, auf Rechtsvorschriften und andere Instrumente, etwa Normung, zu setzen, um die Zugänglichkeit zur baulichen Umwelt, zu IKT und zu Verkehrsmitteln in Einklang mit den Leitinitiativen „Digitale Agenda“ und „Innovationsunion“ zu optimieren.

Wer es trotz aller Vorteile jetzt nicht packt, seine Angebote in Ordnung zu bringen, könnte also in naher Zukunft dazu gezwungen werden. Der Wettbewerbsvorteil wird dann allerdings futsch sein…

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