Immer wieder mal werde ich gefragt: Was ist am wichtigsten bei der Umsetzung einer barrierefreien Webseite?
Beim Versuch das zu beantworten, drängen sich Fragen auf wie diese: Sind die Anforderungen für Blinde weniger wichtig, weil die Gruppe zahlenmäßig geringer ist, als die Gruppe der Fehlsichtigen? Oder sind diese höher einzuschätzen, weil ein Blinder eine Seite u. U. komplett nicht bedienen kann, wenn seine Bedürfnisse nicht berücksichtigt werden?
Die verschiedenen Anforderungen an Barrierefreiheit, wie sie in der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) festgehalten sind, versuchen allen (und das heißt letztendlich nicht nur behinderten Menschen) Informationen (leichter) zugänglich machen. Ausdrücklich werden immer wieder situative Einschränkungen genannt (laute Werkshallen, blendendes Licht usw).
Hintergrund ist natürlich die bereitgestellten Inhalte und Funktionen möglichst vielen Menschen (im Idealfall allen) zugänglich zu machen.
Für den Geltungsbereich der BITV gilt letztendlich: die BITV ist in Ihrer Gesamtheit einzuhalten: aus rechtlichen Gründen, aber auch aus sozialen, moralischen, menschlichen. Und letztendlich dient es dem Betreiber einer Webseite, wenn mehr Menschen auf die Inhalte zugreifen können – wer will nicht gerne mehr Besucher?
Dennoch gibt es eine Gewichtung im BITV-Test des Projektes Barrierefrei Informieren und Kommunizieren (BIK). Die international gültige WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guideline), also die fast wörtliche Vorlage für die BITV kennt solch eine Gewichtung nicht, da wird jeder Prüfpunkt (Success Criterion) entweder als Pass oder Fail eingestuft, anderes gibt es nicht.
Der BITV-Test des Projektes BIK, der hier in Deutschland konkurrenzlos ist und auch von uns verwendet wird, ist sehr gut dokumentiert. Unter den Links am Ende des Artikels können Sie sich die einzelnen Prüfpunkte ansehen. Jeder einzelne ist genau dokumentiert und bei jedem ist vermerkt, wie viele Punkte abgezogen werden können.
Bei einigen Prüfschritten ist sogar eine Abwertung des gesamten Ergebnisses zu „schlecht zugänglich“ möglich, wenn zum Beispiel die Bedienung des Menüs für eine ganze Gruppe wie Blinde nicht möglich und damit der Zugang zu allen Seiten des Angebotes unmöglich ist.
Aber noch einmal; diese Gewichtung ist umstritten und immer wieder ein Grund für Diskussionen und auch für Kritik am BITV-Test, die auf eine Harmonisierung mit internationalem Recht hinzuwirken versucht.
Um Barrierefreiheit aber ein wenig griffiger auf den Punkt zu bringen, möchte ich auf die Einteilung der Prüfschritte verweisen, die in folgenden Gruppen zusammengefasst werden:
1.1 Für jeden Nicht-Text-Inhalt sind Alternativen in Textform bereitzustellen, die an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden können.
1.2 Für zeitgesteuerte Medien sind Alternativen bereitzustellen.
1.3 Inhalte sind so zu gestalten, dass sie ohne Informations- oder Strukturverlust in unterschiedlicher Weise präsentiert werden können.
1.4 Nutzerinnen und Nutzern ist die Wahrnehmung des Inhalts und die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund so weit wie möglich zu erleichtern.
2.1 Für die gesamte Funktionalität ist Zugänglichkeit über die Tastatur sicherzustellen.
2.2 Den Nutzerinnen und Nutzern ist ausreichend Zeit zu geben, um Inhalte zu lesen und zu verwenden.
2.3 Inhalte sind so zu gestalten, dass keine epileptischen Anfälle ausgelöst werden.
2.4 Der Nutzerin oder dem Nutzer sind Orientierungs- und Navigationshilfen sowie Hilfen zum Auffinden von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
3.1 Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten.
3.2 Webseiten sind so zu gestalten, dass Aufbau und Benutzung vorhersehbar sind.
3.3 Zur Fehlervermeidung und -korrektur sind unterstützende Funktionen für die Eingabe bereitzustellen.
4.1 Die Kompatibilität mit Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, ist sicherzustellen.
Noch eine kürzere Liste erhält man, wenn man sich darauf beschränkt, mögliche Behinderungen zusammenzufassen. Diese sind zu unterscheiden in
- psychische oder kognitive
- sensorische
- motorische Einschränkungen
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Inhalte gefährlich sein können (blinkende Inhalte können Epilepsie, andere Depressionen, Angstzustände o. ä. hervorrufen, was aber nicht weiter abgeprüft wird).
Weiterführende Links
[1] Hier die 50 Prüfschritte des BITV-Testes:
http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/pruefschritte.html
[2]Mögliche Abwertung:
http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/verfahren.html#6-5
[3]Gewichtung der Prüfschritte (kommt einer Antwort auf Ihre Frage am nächsten):
http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/verfahren.html#7-2
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