Was ist das Wichtigste, wenn man eine barrierefreie Website erstellen will?

Immer wieder mal werde ich gefragt: Was ist am wichtigsten bei der Umsetzung einer barrierefreien Webseite?

Beim Versuch das zu beantworten, drängen sich Fragen auf wie diese: Sind die Anforderungen für Blinde weniger wichtig, weil die Gruppe zahlenmäßig geringer ist, als die Gruppe der Fehlsichtigen? Oder sind diese höher einzuschätzen, weil ein Blinder eine Seite u. U. komplett nicht bedienen kann, wenn seine Bedürfnisse nicht berücksichtigt werden?

Die verschiedenen Anforderungen an Barrierefreiheit, wie sie in der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) festgehalten sind, versuchen allen (und das heißt letztendlich nicht nur behinderten Menschen) Informationen (leichter) zugänglich machen. Ausdrücklich werden immer wieder situative Einschränkungen genannt (laute Werkshallen, blendendes Licht usw).

Hintergrund ist natürlich die bereitgestellten Inhalte und Funktionen möglichst vielen Menschen (im Idealfall allen) zugänglich zu machen.

Für den Geltungsbereich der BITV gilt letztendlich: die BITV ist in Ihrer Gesamtheit einzuhalten: aus rechtlichen Gründen, aber auch aus sozialen, moralischen, menschlichen. Und letztendlich dient es dem Betreiber einer Webseite, wenn mehr Menschen auf die Inhalte zugreifen können – wer will nicht gerne mehr Besucher?

Dennoch gibt es eine Gewichtung im BITV-Test des Projektes Barrierefrei Informieren und Kommunizieren (BIK). Die international gültige WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guideline), also die fast wörtliche Vorlage für die BITV kennt solch eine Gewichtung nicht, da wird jeder Prüfpunkt (Success Criterion) entweder als Pass oder Fail eingestuft, anderes gibt es nicht.

Der BITV-Test des Projektes BIK, der hier in Deutschland konkurrenzlos ist und auch von uns verwendet wird, ist sehr gut dokumentiert. Unter den Links am Ende des Artikels können Sie sich die einzelnen Prüfpunkte ansehen. Jeder einzelne ist genau dokumentiert und bei jedem ist vermerkt, wie viele Punkte abgezogen werden können.

Bei einigen Prüfschritten ist sogar eine Abwertung des gesamten Ergebnisses zu “schlecht zugänglich” möglich, wenn zum Beispiel die Bedienung des Menüs für eine ganze Gruppe wie Blinde nicht möglich und damit der Zugang zu allen Seiten des Angebotes unmöglich ist.

Aber noch einmal; diese Gewichtung ist umstritten und immer wieder ein Grund für Diskussionen und auch für Kritik am BITV-Test, die auf eine Harmonisierung mit internationalem Recht hinzuwirken versucht.

Um Barrierefreiheit aber ein wenig griffiger auf den Punkt zu bringen, möchte ich auf die Einteilung der Prüfschritte verweisen, die in folgenden Gruppen zusammengefasst werden:

1.1 Für jeden Nicht-Text-Inhalt sind Alternativen in Textform bereitzustellen, die an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden können.
1.2 Für zeitgesteuerte Medien sind Alternativen bereitzustellen.
1.3 Inhalte sind so zu gestalten, dass sie ohne Informations- oder Strukturverlust in unterschiedlicher Weise präsentiert werden können.
1.4 Nutzerinnen und Nutzern ist die Wahrnehmung des Inhalts und die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund so weit wie möglich zu erleichtern.
2.1 Für die gesamte Funktionalität ist Zugänglichkeit über die Tastatur sicherzustellen.
2.2 Den Nutzerinnen und Nutzern ist ausreichend Zeit zu geben, um Inhalte zu lesen und zu verwenden.
2.3 Inhalte sind so zu gestalten, dass keine epileptischen Anfälle ausgelöst werden.
2.4 Der Nutzerin oder dem Nutzer sind Orientierungs- und Navigationshilfen sowie Hilfen zum Auffinden von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
3.1 Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten.
3.2 Webseiten sind so zu gestalten, dass Aufbau und Benutzung vorhersehbar sind.
3.3 Zur Fehlervermeidung und -korrektur sind unterstützende Funktionen für die Eingabe bereitzustellen.
4.1 Die Kompatibilität mit Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, ist sicherzustellen.

Noch eine kürzere Liste erhält man, wenn man sich darauf beschränkt, mögliche Behinderungen zusammenzufassen. Diese sind zu unterscheiden in

  • kognitive
  • visuelle
  • akustische
  • motorische Einschränkungen

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Inhalte gefährlich sein können (blinkende Inhalte können Epilepsie, andere Depressionen, Angstzustände o. ä. hervorrufen, was aber nicht weiter abgeprüft wird).

Weiterführende Links

[1] Hier die 50 Prüfschritte des BITV-Testes:
http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/pruefschritte.html

[2]Mögliche Abwertung:
http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/verfahren.html#6-5

[3]Gewichtung der Prüfschritte (kommt einer Antwort auf Ihre Frage am nächsten):
http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/verfahren.html#7-2

Geben Sie Ihren Kommentar ab und  sagen Sie mir: was ist am wichtigsten?

Accssibility for beginners

w3c Logotype

Das W3C entwickelt Standards zum Beispiel für HTMl, CSS und Barrierefreiheit (WCAG)

How can I make my site accessible for everybody?

Simple question, simple answer. There are four categories of problems, people might have using a website

  • vision
  • hearing
  • movement
  • cognition

can be less than average or (partially) non-existent (like the ability to see colors or to see with just one eye).

Some things, which can be a challenge in real life, do not influence the usage of a website a lot: like sitting in a wheel chair.

So first of all just try to understand what kind of needs have people with disabilities. For example completelz blind people. Can they use your site? How? It is quite easy to support blind people: they use screen readers, programs that read the texts of your pages out loud. You have to provide ALL the content as text (also what is on your pictures). Now disable your css and look at your pages: everything should be linearly ordered in just one dimension: from top to bottom. Make sure, that the content is provided in the correct order: does it still make sense? Or do you use phrases like:  on the left you see… – which is nonsense now, because there is no left or right. When you use phrases like “as I said before” is this what you are referring to before or after this sentence?  ;-)

Try this with other disabilities. What is a problem for people that cannot move very good: if they cannot put their arms way up in the air, it’s probably no problem to use a mouse and keyboard, but if they have a tremor, it’s very difficult for them to click on tiny buttons and icons.

With this approach you can find out a lot about your own site. If you like experiments: Just try to use your page with your feet instead of hands, wear glasses for watching 3d-movies (these with green and red “glass”)

And further just use your imagination.

One thing which is difficult to understand: People, who never were able to hear, normally do not speak even the language of their own country. They use gestures for communication. So they cannot read your texts – at least only with big difficulties. So try to keep your sentences short, remain essentially, just write, like everybody should write anyway: there are a lot of descriptions/tutorials out there in the web, explaining how to write texts.

You will see – all of these improvements will help everybody to use your site: accessibility is usability for everybody.
My favorite example from real life: an elevator, that was build to make a station accessible for people in a wheelchair is a great thing for pregnant women with hands full of shopping bags, young people exhausted after a hard training or long night, for old people, who are still able to use ordinary stairs, but with great toil.

Accessibility is good for ever single user of your page. And for you! 1 billion people have disabilities (German, including link to an English article). That is a quite big market!

Of course this is just the first step – later you should read the texts out there in the web or here at haunschild.de. There are quite a lot of details to learn about how screen readers work or what contrast ratio you should use for text and background. Not everything can be done by trying to be somebody else, but it is a good first step.

Of course nobody should stop walking after making a single step. There is still quite a lot to discover out there! ;-)

Textskalierbarkeit im BITV-Test stärker an die WCAG anpassen?

Auf http://www.bitvtest.de ist ein Artikel mit dem Namen „Textskalierbarkeit im BITV-Test stärker an die WCAG anpassen?“ erschienen. In diesem Text wird darum gebeten, sich an der Diskussion zu beteiligen, ob der BITV-Test hinsichtlich Text-Zoom und Kontraste stärker an die WCAG angepasst werden sollte.

Zum Hintergrund: Die WCAG schreiben nicht ausdrücklich vor, dass Texte mittels Text-Zoom vergrößerbar sein müssen. Laut dem derzeitigen Wortlaut der WCAG könnte eine Webseite auch dann als barrierefrei eingestuft werden, wenn sich Texte nur mittels Page-Zoom vergrößern ließen. Da dies aber diverse Nachteile für Nutzer hat und Text-Zoom auch von den Betroffenen bevorzugt wird, ist dies ein Nachteil und praxisfern.

Ähnliches gilt für hohe Kontraste. Um diese zu erreichen genügt es laut WCAG irgendwo auf der Seite einen winzigen, theoretisch nutzbaren, in der Praxis aber nicht auffindbaren Button oder Link zu einer kontrastreicheren Version anzubieten.

Der BITV-Test  prüft dagegen auch die Skalierbarkeit von Texten mittels Text-Zoom und ob Kontrastumschalter prominent (am Seitenanfang) angeboten werden und geht damit über die praxisfernen Minimalanforderungen der WCAG hinaus.

Die Frage ist nun, ob es sinnvoll ist, sich zugunsten einer Annäherung an die WCAG über die tatsächlichen Bedürfnisse der Nutzer hinwegzusetzen und einen Test anzubieten, der zwar formal-bürokratisch korrekter zu sein scheint, aber an den Nutzern vorbei geht.

Hier einige Punkte, die ich (als Freund von Text-Zoom) zur Diskussion beisteuern möchte:

1.) Der BIK-BITV-Test prüft zunächst einmal, ob eine Seite die Ansprüche der BITV erfüllt und nicht die WCAG-Konformität. Natürlich sind BITV und WCAG sehr ähnlich, aber nicht identisch. Die BITV ist (für mich unverständlich) nicht einmal dort, wo es möglich wäre, identisch mit der offiziellen deutschen Übersetzung der WCAG. Vor allem aber fehlen der BITV die erläuternden Dokumente. Daher ist es im Einzelfall allein aus der BITV heraus gar nicht möglich zu sagen, wie getestet werden müsste, um zu überprüfen, ob eine Seite den Anforderungen genügt.

Hier kommt man meiner Meinung nach nur weiter, wenn man sich wie ein Gericht fragt, was die Intention des Gesetzgebers (BGG) gewesen ist. Und es dürfte wohl kein Zweifel da dran bestehen, dass die BITV eine bessere Bedienbarkeit von Webseiten für Menschen mit Einschränkungen erreichen möchte. Diese benutzen aber nun einmal vorzugsweise Text-Zoom.

Gestützt wird dies durch §2 der BITV, in dem ausdrücklich gesagt wird, wem die Verordnung nutzen soll:  „Die Gestaltung von Angeboten der Informationstechnik (§ 1) nach dieser Verordnung ist dazu bestimmt, behinderten Menschen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen.“

Von daher sollte man es sich ruhig einmal zunutze machen, dass WCAG und BITV nicht identisch sind – zum Vorteil der Betroffenen, für die diese Verordnung ja nun einmal erlassen wurde.

2.) Da die Techniken nicht normativ sind, geben die WCAG es auch nicht her, dass eine Technik NICHT verwendet werden darf. Da Text-Zoom nun einmal die beste Möglichkeit ist, Texte zu vergrößern und der Page-Zoom nur eine Krücke, wenn eine Webseite schlecht gemacht ist, ist es nur recht und billig, ALLE in Browsern bereitgestellten Techniken zu prüfen. Gerade im Sinne der Praxisnähe, sollte der Text mit den von den Nutzern beliebteren Technik beibehalten werden und ggfs darauf verzichtet werden zu überprüfen, ob Page-Zoom funktioniert (obwohl ich das auch  regelmäßig nutze – zum Beispiel zur Vergrößerung von Grafiken) . Denn sowohl WCAG als auch BITV haben ja nun einmal den Anspruch, das Web für behinderte Menschen besser zu machen und die neuen Versionen 2.0 sollen ja einen begonnenen Weg weiterführen und nicht zu einer (partiellen) Verschlechterung beitragen.

Mehr geben die Texte der WCAG auch nicht her.

3.) Zugegebenermaßen etwas weiter ausholen muss ich für mein drittes Argument. Webseiten, die ein gutes oder sehr gutes Ergebnis im BITV-Test erreichen sind in aller Regel gut gemachte Webseiten, die zahlreiche Qualitätskriterien erfüllen, sowohl technischer, als auch redaktioneller Natur (valides HTML, eindeutige Dokumenttitel, um nur zwei Beispiele zu nennen).

Eine barrierefreie Seite nach BITV mit BIK-BITV-Test-Stempel „gut zugänglich“ oder besser, ist in fast allen mir bekannten Fällen eine gut gemachte Webseite, erstellt von Leuten, die weitestgehend wissen, was sie machen. Selbst wenn mal ein oder mehrere Prüfschritte nicht erfolgreich getestet werden können, ist dies in der Regel mit Bedacht und begründbar geschehen. Frei nach dem Motto: man muss die Regel kennen, um sie zu brechen.

Aus diesem Grund empfehle ich Entscheidern, die selber nicht die Möglichkeit in ihrer Organisationsstruktur haben, einen Katalog von Testkriterien zu erstellen, zumindest schon in ihren Ausschreibungsunterlagen den abschließenden BITV-Test zu verlangen und zwar die vollen hundert Punkte! Und das natürlich auch für Seiten, die nicht im Geltungsbereich der BITV liegen.

Zwar ist das oft unerreichbar (aus diversen Gründen), aber jeder nicht erfüllte Prüfschritt muss begründet werden (zum Beispiel mit technischem, finanziellem Aufwand oder konkurrierenden Vorgaben des Auftraggebers).

So erhält der Auftraggeber einen unabhängigen Prüfbericht und die Begründungen sollten nachvollziehbar und verständlich sein. So wird dem Auftraggeber klar, was der Auftragnehmer sich gedacht hat und kann besser entscheiden.

Natürlich ist der BITV-Test nicht hierfür gemacht, diese Vorgehensweise hat sich aber als praktikabel und sinnvoll erwiesen. So bekommt man eindeutig die besseren Agenturen und Freelancer!

Gerade der Text-Zoom hat auch für Menschen eine hohe Bedeutung, die eine Webseite zwar lesen können, aber nur mit unnötiger Anstrengung, was zu Lasten der allgemeinen Leistungsfähigkeit geht.

Daher ist der Text-Zoom z. B. gerade bei Werktätigen, zu deren Berufsbild es gehört, viel im Web unterwegs zu sein, ein klares Qualitätsmerkmal.

Für mich ein eher weiches Kriterium in Bezug auf Barrierefreiheit, aber ein klares Merkmal für eine gut gemachte Site, das seine Bedeutung (und Rechtfertigung) vor allem dadurch erhält, dass diese Funktion so sehr vielen Menschen Vorteile schafft (jedenfalls so lange „Webdesigner“ an der sinnvollen Standardschriftgröße der Browser (16px) rummanipulieren)!

4.) Außerdem ist der Text-Zoom ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Menschen ohne Behinderungen von BITV-konformen Websites profitieren können.

Das alles gilt natürlich auch für Kontraste!

Diese Prüfschritte sollten daher unbedingt beibehalten werden, auch wenn gerade mein 3. Und 4. Argument den WCAG-Verantwortlichen irrelevant vorkommen mögen: Diese Prüfschritte sind gut und wichtig.

Die Vorteile hoher Kontraste und skalierbare Schriften sind leicht vorzuführende Merkmale von gut gemachten Webseiten, mit denen sich Entscheider vom Sinn der Barrierefreiheit überzeugen lassen und sie sind darum besonders wichtig für die Verbreitung barrierefreier Webseiten.

Es wäre absolut kontraproduktiv diese nicht mehr zu testen!

Besser die Working Group macht hier fällige Anpassungen, als BIK!

Apropos: Barrierefreiheit

Worauf kommt es beim barrierefreien Webdesign an?

Unter http://webdesign-passau.com/wordpress/behinderte-mit-einbeziehen-1/ stellt Klaus Scharwächter wichtige Aspekte vor.

Kurz und knapp richtige und wichtige Schritte auf dem Weg zur Barrierefreiheit – sicherlich die mit dem besten Aufwand-Nutzen-Verhältnis.

Dennoch möchte ich noch eine Seite nennen. Auf http://www.bitvtest.de/ wird ein Testverfahren beschrieben. Wenn man sich die 52 Prüfschritte samt Begründung, Verfahren und Prüfwerkzeug durchliest, kann man zum echten Experten werden: http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/pruefschritte.html

52 kurze Artikel – einer am Abend und in zwei Monaten ist man richtig fit!

Alles ist leicht verständlich beschrieben und die Seiten selber sind natürlich auch barrierefrei. Es gibt auch allerhand Anregungen für die weitere Lektüre und Stichworte, mit denen man mal seine Lieblingssuchmaschine füttern kann.

Zu guter letzt kann man einen Selbsttest als abschließenden Qualitätstest machen.

Wenn man sich die Seiten des Projektes Barrierefrei informieren und kommunizieren genau ansieht, versteht man auch, dass Barrierefreiheit ein hoher Qualitätsanspruch ist. Die Seiten sollen auf allen Browsern, vielen Bildschirmgrößen, mit ohne ohne JavaScript usw laufen.

Für mich ist das ein echt heißes Thema. Wer weiß schon auf Anhieb, wie viele Menschen Farbenblind sind? – Wer die aussperrt oder nicht, hat du eine Nutzerzunahme die das derzeitige Wirtschaftswachstum um das zweifache übertrifft! Sofort!

Kleine Schriftarten ärgern jeden, der über 50 ist – das gerade sind die Leute mit Geld. Deren Bedürfnisse nciht zu berücksichtigen wäre – vor allem für Shopbetreiber – so richtig dumm.

Und eine gut bedienbare Webseite, die verständlich formuliert ist und auf der man sich zurecht findet, ermuntert auch Menschen ohne Behinderung zum Wiederkommen. Von daher kann sich zugängliches Webdesign sehr schnell rechnen!

Außerdem gibt es ein gutes Buch von Angie Radtke und Michael Charlier: “Barrierefreies Webdesign. Attraktive Websites zugänglich gestalten” wenn man es lieber auf Papier hat. Es ist zwar neu nicht mehr zu haben, aber noch gut zu bekommen.

Und wenn man es ganz genau wissen will, liest man sich die WCAG und BITV im Original durch – was das ist? Die Lieblingssuchmaschine verrät es!

Testfälle online

Manchmal braucht man einfach eine Seite, auf der man etwas ausprobieren kann, z. B. die Darstellung aller Überschriften-Ebenen (h1 bis h6). Oft mache ich mir dann so etwas selber und weil es so schnell getan ist und man es so selten benötigt und es dann auch nur eine eher zufällige Sammlungen von Tests ist, die man irgendwann mal gebraucht hat, speichere ich diese meist nicht ab. Es ist aber netter, wenn man eine strukturierte Sammlung von Test-Seiten hat, aus denen man einfach kopieren kann. So eine hat das Projekt BIK (Barrierefrei Informieren und Kommunizieren)  für Tests mit z. B. Screenreadern und Browsern angelegt und unter der folgenden Adresse öffentlich gemacht:

http://testcases.bitvtest.de/index/testcases.html

Ich hoffe, dem einen oder anderen erleichtert das ein wenig die Arbeit.

WAI-ARIA – werden dadurch Javascript-Anwendungen barrierefrei?

Das Projekt Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK) hat einen interessanten Artikel über WAI-ARIA veröffentlicht. Der Artikel erklärt leicht verständlich wissenswerte Dinge zu WAI-ARIA und erläutert auch die Probleme und Bewertungen im BITV-Test.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit WAI-ARIA Javascript-Anwendungen zugänglich werden, sobald diese Technik von assistiven Technologien, wie Screenreadern unterstützt wird. Derzeit ist diese Unterstützung noch recht dürftig und – wenn überhaupt – nur in den aktuellsten Versionen von beispielsweise Screenreadern vorhanden.