Wörterbuch der Gebärdensprache

Ich gebe es zu: was die Unterstützung von Gehörlosen in Bezug auf Zugänglichkeit von Webseiten geht, tue ich mich schwer.

Einerseits bin ich von der Notwendigkeit überzeugt, dass Barrieren abgeschafft gehören. Andererseits ist mir vollkommen bewusst, dass Teilhabe an einer mehrheitlich deutsch sprechenden Gesellschaft nicht dadurch zu erreichen ist, dass man die Mehrheit dazu zwingt, die deutsche Gebärdensprache (DGS) zu erlernen.

Grafische Darstellung des deutschen Finger-Alphabetes (Zeichnung)
By Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V.

Der kleinste gemeinsame Nenner könnte die Schriftsprache sei. Doch wer taub wurde, bevor er lesen lernen konnte, hat es besonders schwer, das später nachzuholen.

Nun könnte ich es mir leicht machen und sagen, eine Webseite ohne Video in DGS verstärkt den Druck auf Taube sich der schweren Aufgabe zu stellen und die deutsche Schriftsprache zu erlernen, was letztendlich eine echte Teilhabe erst ermöglicht.

Dass widerstrebt mir aber aus zwei Gründen. Erstens möchte ich Menschen entgegen kommen, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Zum anderen aber – und das ist mir wesentlich wichtiger – ist die bewusste Entscheidung jemanden zu seinem Glück zu „zwingen“ ein Eingriff in seine Selbständigkeit. Das Ansinnen zugänglicher Webseiten ist es in erster Linie, Menschen mit Behinderungen einen selbstbestimmten Umgang mit dem Web zu ermöglichen. Eben diese Selbstbestimmtheit würde durch die Weigerung, Texte in DGS zu übersetzen, unmöglich gemacht.

Nun ist es aber auch eine Tatsache, dass es Geld kostet, Videos in DGS bereit zu stellen. Für kostenlose und ehrenamtlich gepflegte Projekte wie haunschild.de ist es daher schlicht nicht möglich, sämtliche Texte übersetzen zu lassen.

Also auch Seitenbetreiber, die durchaus willens sind, sich Mühe zu geben, können den Anforderungen von Gehörlosen nicht entsprechen.

Daher finde ich persönlich den in der BITV genannten Kompromiss recht gelungen, nachdem größere Webseiten zumindest Zusammenfassungen in DGS bereitstellen sollen.

(2) Auf der Startseite des Internet- oder Intranetangebotes (§ 1 Nummer 1 und 2) eines Trägers öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes sind gemäß Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:

  1. Informationen zum Inhalt,
  2. Hinweise zur Navigation sowie
  3. Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache.

Ein interessantes Projekt in diesem Zusammenhang ist das Gebärdensprache-Wörterbuch:

Um die Integration von gehörlosen Menschen zu fördern, bieten wir ein lebendiges Gebärdensprach-Wörterbuch, das jeden einlädt mitzumachen.

Vielleicht ist es ja doch einen Versuch wert, wenigstens den Angehörigen und Bekannten von Gehörlosen eine Lernhilfe anzubieten.

Ein weiteres interessantes Projekt in dieser Hinsicht ist www.gebaerdengrips.de. Hier wird Kindern die Welt erklärt. In Videos, die allen zugänglich sind.

 

3 thoughts on “Wörterbuch der Gebärdensprache

  1. Auch die BITV-Forderung nach einer Zusammenfassung in GS und Leichter Sprache sind für den Betreiber einer privaten Site aus Kostengründen praktisch unerfüllbar.
    Eine Seite in DGS zu übersetzen kostet derzeit mindestens 1.000,- Euro, für Leichte Sprache dürfte ein Betrag in ähnlicher Höhe anfallen.
    Um hier einen Schritt weiter zu kommen, sollten die jeweiligen Interessenverbände nicht nur fordern, sondern kostengünstige Verfahren anbieten. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Erstellung eines GS-Videos von beispielsweise 4 Minuten Dauer auch in einer Stunde möglich sein sollte, und damit deutlich unter derzeitigen Preisen. Ich konnte zufällig vor einiger Zeit die Gelegenheit nutzen , ein GS-Video von meiner Startseite im Rahmen einer Werbeaktion kostenlos zu erhalten: https://webdesign.weisshart.de/gs_video.php
    (weil die Aktion in Österreich lief, ist das Video in ÖGS. Inwieweit das von DGS abweicht, kann ich nicht beurteilen.)
    Solche Aktionen von Interessenverbänden wären ein echter Beitrag zur Inklusion.

    1. Danke für den interessanten Hinweis und Deine Hilfe beim Debuggen der Kommentar-Einstellungen! ;-)
      Zum Thema: ja, Leichte Sprache und Gebärdensprache gehören zusammen. Leider gibt es mit beiden ein prinzipielles Problem.
      Zu Beginn der BITV-Historie wurden Textversionen von Seiten erstellt, die nicht zugänglich waren. Offenbar hatte man dabei Blinde im Fokus. Das wurde dann „verboten“. Einer der Gründe war, dass die so bereit gestellten Inhalte nicht vollständig gekürzt und oft bei Aktualisierungen ausgelassen wurden. Dasselbe Problem sehe ich sowohl bei DGS-Videos, als auch bei Übersetzungen in Leichte Sprache. Ein Dilemma und eine Lösung dazu fällt mir beim besten Willen nicht ein…

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