Textskalierbarkeit im BITV-Test stärker an die WCAG anpassen?

Auf http://www.bitvtest.de ist ein Artikel mit dem Namen „Textskalierbarkeit im BITV-Test stärker an die WCAG anpassen?“ erschienen. In diesem Text wird darum gebeten, sich an der Diskussion zu beteiligen, ob der BITV-Test hinsichtlich Text-Zoom und Kontraste stärker an die WCAG angepasst werden sollte.

Zum Hintergrund: Die WCAG schreiben nicht ausdrücklich vor, dass Texte mittels Text-Zoom vergrößerbar sein müssen. Laut dem derzeitigen Wortlaut der WCAG könnte eine Webseite auch dann als barrierefrei eingestuft werden, wenn sich Texte nur mittels Page-Zoom vergrößern ließen. Da dies aber diverse Nachteile für Nutzer hat und Text-Zoom auch von den Betroffenen bevorzugt wird, ist dies ein Nachteil und praxisfern.

Ähnliches gilt für hohe Kontraste. Um diese zu erreichen genügt es laut WCAG irgendwo auf der Seite einen winzigen, theoretisch nutzbaren, in der Praxis aber nicht auffindbaren Button oder Link zu einer kontrastreicheren Version anzubieten.

Der BITV-Test  prüft dagegen auch die Skalierbarkeit von Texten mittels Text-Zoom und ob Kontrastumschalter prominent (am Seitenanfang) angeboten werden und geht damit über die praxisfernen Minimalanforderungen der WCAG hinaus.

Die Frage ist nun, ob es sinnvoll ist, sich zugunsten einer Annäherung an die WCAG über die tatsächlichen Bedürfnisse der Nutzer hinwegzusetzen und einen Test anzubieten, der zwar formal-bürokratisch korrekter zu sein scheint, aber an den Nutzern vorbei geht.

Hier einige Punkte, die ich (als Freund von Text-Zoom) zur Diskussion beisteuern möchte:

1.) Der BIK-BITV-Test prüft zunächst einmal, ob eine Seite die Ansprüche der BITV erfüllt und nicht die WCAG-Konformität. Natürlich sind BITV und WCAG sehr ähnlich, aber nicht identisch. Die BITV ist (für mich unverständlich) nicht einmal dort, wo es möglich wäre, identisch mit der offiziellen deutschen Übersetzung der WCAG. Vor allem aber fehlen der BITV die erläuternden Dokumente. Daher ist es im Einzelfall allein aus der BITV heraus gar nicht möglich zu sagen, wie getestet werden müsste, um zu überprüfen, ob eine Seite den Anforderungen genügt.

Hier kommt man meiner Meinung nach nur weiter, wenn man sich wie ein Gericht fragt, was die Intention des Gesetzgebers (BGG) gewesen ist. Und es dürfte wohl kein Zweifel da dran bestehen, dass die BITV eine bessere Bedienbarkeit von Webseiten für Menschen mit Einschränkungen erreichen möchte. Diese benutzen aber nun einmal vorzugsweise Text-Zoom.

Gestützt wird dies durch §2 der BITV, in dem ausdrücklich gesagt wird, wem die Verordnung nutzen soll:  „Die Gestaltung von Angeboten der Informationstechnik (§ 1) nach dieser Verordnung ist dazu bestimmt, behinderten Menschen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen.“

Von daher sollte man es sich ruhig einmal zunutze machen, dass WCAG und BITV nicht identisch sind – zum Vorteil der Betroffenen, für die diese Verordnung ja nun einmal erlassen wurde.

2.) Da die Techniken nicht normativ sind, geben die WCAG es auch nicht her, dass eine Technik NICHT verwendet werden darf. Da Text-Zoom nun einmal die beste Möglichkeit ist, Texte zu vergrößern und der Page-Zoom nur eine Krücke, wenn eine Webseite schlecht gemacht ist, ist es nur recht und billig, ALLE in Browsern bereitgestellten Techniken zu prüfen. Gerade im Sinne der Praxisnähe, sollte der Text mit den von den Nutzern beliebteren Technik beibehalten werden und ggfs darauf verzichtet werden zu überprüfen, ob Page-Zoom funktioniert (obwohl ich das auch  regelmäßig nutze – zum Beispiel zur Vergrößerung von Grafiken) . Denn sowohl WCAG als auch BITV haben ja nun einmal den Anspruch, das Web für behinderte Menschen besser zu machen und die neuen Versionen 2.0 sollen ja einen begonnenen Weg weiterführen und nicht zu einer (partiellen) Verschlechterung beitragen.

Mehr geben die Texte der WCAG auch nicht her.

3.) Zugegebenermaßen etwas weiter ausholen muss ich für mein drittes Argument. Webseiten, die ein gutes oder sehr gutes Ergebnis im BITV-Test erreichen sind in aller Regel gut gemachte Webseiten, die zahlreiche Qualitätskriterien erfüllen, sowohl technischer, als auch redaktioneller Natur (valides HTML, eindeutige Dokumenttitel, um nur zwei Beispiele zu nennen).

Eine barrierefreie Seite nach BITV mit BIK-BITV-Test-Stempel „gut zugänglich“ oder besser, ist in fast allen mir bekannten Fällen eine gut gemachte Webseite, erstellt von Leuten, die weitestgehend wissen, was sie machen. Selbst wenn mal ein oder mehrere Prüfschritte nicht erfolgreich getestet werden können, ist dies in der Regel mit Bedacht und begründbar geschehen. Frei nach dem Motto: man muss die Regel kennen, um sie zu brechen.

Aus diesem Grund empfehle ich Entscheidern, die selber nicht die Möglichkeit in ihrer Organisationsstruktur haben, einen Katalog von Testkriterien zu erstellen, zumindest schon in ihren Ausschreibungsunterlagen den abschließenden BITV-Test zu verlangen und zwar die vollen hundert Punkte! Und das natürlich auch für Seiten, die nicht im Geltungsbereich der BITV liegen.

Zwar ist das oft unerreichbar (aus diversen Gründen), aber jeder nicht erfüllte Prüfschritt muss begründet werden (zum Beispiel mit technischem, finanziellem Aufwand oder konkurrierenden Vorgaben des Auftraggebers).

So erhält der Auftraggeber einen unabhängigen Prüfbericht und die Begründungen sollten nachvollziehbar und verständlich sein. So wird dem Auftraggeber klar, was der Auftragnehmer sich gedacht hat und kann besser entscheiden.

Natürlich ist der BITV-Test nicht hierfür gemacht, diese Vorgehensweise hat sich aber als praktikabel und sinnvoll erwiesen. So bekommt man eindeutig die besseren Agenturen und Freelancer!

Gerade der Text-Zoom hat auch für Menschen eine hohe Bedeutung, die eine Webseite zwar lesen können, aber nur mit unnötiger Anstrengung, was zu Lasten der allgemeinen Leistungsfähigkeit geht.

Daher ist der Text-Zoom z. B. gerade bei Werktätigen, zu deren Berufsbild es gehört, viel im Web unterwegs zu sein, ein klares Qualitätsmerkmal.

Für mich ein eher weiches Kriterium in Bezug auf Barrierefreiheit, aber ein klares Merkmal für eine gut gemachte Site, das seine Bedeutung (und Rechtfertigung) vor allem dadurch erhält, dass diese Funktion so sehr vielen Menschen Vorteile schafft (jedenfalls so lange „Webdesigner“ an der sinnvollen Standardschriftgröße der Browser (16px) rummanipulieren)!

4.) Außerdem ist der Text-Zoom ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Menschen ohne Behinderungen von BITV-konformen Websites profitieren können.

Das alles gilt natürlich auch für Kontraste!

Diese Prüfschritte sollten daher unbedingt beibehalten werden, auch wenn gerade mein 3. Und 4. Argument den WCAG-Verantwortlichen irrelevant vorkommen mögen: Diese Prüfschritte sind gut und wichtig.

Die Vorteile hoher Kontraste und skalierbare Schriften sind leicht vorzuführende Merkmale von gut gemachten Webseiten, mit denen sich Entscheider vom Sinn der Barrierefreiheit überzeugen lassen und sie sind darum besonders wichtig für die Verbreitung barrierefreier Webseiten.

Es wäre absolut kontraproduktiv diese nicht mehr zu testen!

Besser die Working Group macht hier fällige Anpassungen, als BIK!

4 thoughts on “Textskalierbarkeit im BITV-Test stärker an die WCAG anpassen?

  1. Es ist sicher so, wie Du sagst. Jahrelang habe ich auch Schrift in em eingefordert, aber seitdem IE Seitenzoom unterstützt und vor allem seit Veröffentlichung der WCAG 2.0 hat sich meine Meinung geändert.

    Es gibt etliche Möglichkeiten Webseiten zu vergrößern, von Systemeinstellungen über verschiedene Browsereinstellungen bis hin zu vom Browser unabhängigen Vergrößerungssystemen. Nach Veröffentlichung des BIK-Artikels habe ich auf Sehbehinderten-Mailinglisten nachgefragt. Leider gab es nur 5 Antworten, wobei sie wie folgt zusammengefasst werden können:

    * Einige sagten Seitenzoom wäre ausreichend, aber grundsätzlich wäre das Vergrößerungssystem Mittel der Wahl, weil Textvergrößerung ja nur den Inhalt, nicht aber Browser-Menüs etc. vergrößere. (3)
    * Die anderen sagten, man müsse alles anbieten, was möglich sei, also auch Textvergrößerung. Mein Eindruck war allerdings, dass die Textvergrößerung nicht genutzt werde. (2)

    Vielleicht geht es tatsächlich darum, was „sehbehindert“ ist. Die Sehbehinderten, die ich über die Jahre am PC beobachten konnte, haben oft Probleme mit Kontrasten und haben dann die entsprechenden System- und Browsereinstellungen angepasst; wenn Sie Vergrößerungsbedarf hatten, war der Faktor irgendwo zwischen 3- und 6-fach, was nur mit einem Vergrößerungssystem sinnvoll möglich ist.

    Das WCAG-Erfolgskriterium 1.4.4 besagt, dass die Schrift auf das 2-fache vergrößert werden muss. Ich glaube, es ist illusorisch, auf bestimmte Techniken zu setzen. Praktisch bedeutet die Anforderung, dass mit Strg++ vergrößert werden kann _und_ dass es keine Textüberlagerungen gibt, wenn der Nutzer in den Barrierefreiheitseinstellungen irgendwelche Maßnahmen ergriffen hat. Das ist Stufe AA.

    Das WCAG-Erfolgskriterium 1.4.8 führt das Vermeiden des horizontalen Scrollens ein. Hier kommt das flüssige Layout mit Textvergrößerung ins Spiel, wobei es auch den Ausweg eines Style-Switchers gibt. Dem Grunde nach muss hier geprüft werden, ob bei Seitenzoom/Textvergrößerung etc. auf 200% das horizontale Scrollen vermieden wurde. Beides geht wahlweise mit JavaScript oder Media Queries. Die Anforderung ist aber Stufe AAA.

    Glaube mir, je mehr Barrierefreiheit, umso besser! Ich finde nur, dass BIK sich mehr an den Webstandards ausrichten sollte statt nach eigenem Ermessen die Latte der Barrierefreiheit zu variieren. Seiten, die nach WCAG nicht einmal Konformitätsstufe A erreichen, können (und haben) bei BIK über 95 Punkte. Andersrum können AA-konforme Seiten bei BIK mit mehr als 5 Punkten Abzug begegnet werden (beispielsweise weil es Punkte für Erfolgskriterien auf Stufe AAA gibt).

    Dein Argument, man müsse sehen, was das BGG gemeint habe, gefällt mir im Übrigen gut, allerdings sehe ich keine Verbandsklage kommen. Abgesehen davon finde ich, dass die WCAG 2.0 sehr präzise Anforderungen formuliert hat, die über Jahre und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit entwickelt wurden. Nur weil BIK die Entwicklung verschlafen hat und jetzt feststellt, dass der BITV-Test nicht kompatibel ist, ist das kein Grund, die WCAG zu ändern.

    1. Bei aller berechtigten Kritik am BITV-Test: ich bin ein absoluter Fan des Tests und glaube, dass er viel Gutes bewirkt hat.
      Für mich ist er ein großartiges Werkzeug, um mich selber zu überprüfen. Aber das liegt wohl da dran, dass ich in erster Linie für Nutzer entwickel und auch Fehler im Test als Anregung nehme, mich mehr anzustrengen, um meine Seite angenehmer für die Anwender zu machen. Was manchmal gut, manchmal weniger gut gelingt. Aber mir ist bewusst, dass jeder Test die Gefahr in sich birgt, dass Entwickler die einzelnen Punkte abhaken.
      Auch finde ich die schrittweise moderate Weiterentwicklung des Tests gut. Ich finde nicht, dass hier das BIK wirklich etwas verschlafen hat.
      In einigen Punkten haben sie ja die BITV2.0 im Test sogar vorweggenommen. Gerade die Diskussion um die Prüfschritte zum Zoomverhalten von Seiten und die Kontraste zeigt außerdem, dass hier eine Auflösung des Konfliktes zwischen dem derzeitigen Test und den WCAG angestrebt wird – unter Mitwirkung der Betroffenen.
      Es ist auch nicht viel verloren, wenn diese Weiterentwicklung gemächlich voranschreitet.
      Dass Sehbehinderte mit Vergrößerungssoftware in dem ihnen bekannten
      System bleiben, ist natürlich klar. Styleswitches sehe ich ein wenig kritisch und weiß auch nicht wozu die gut sein sollen – hier ist es meiner Meinung nach sinnvoller, wenn Betroffene einfach die vorgegebenen Styles durch eigene ersetzen – was voraussetzt, dass die Webseite das hergibt, dann also noch verständlich ist.
      Aber warum nicht auch noch anbieten.
      Trotzdem mag ich Dir in keinem Punkt wirklich widersprechen. Was du sagst ist alles richtig und ich habe mir das auch überlegt. Dennoch mag ich mich nicht vom Textform trennen.

  2. Dem Grunde nach stimme ich den Argumenten oben zu, aber das ist eben Konformitätsstufe AA. BIK behauptet, sie prüfe Stufe AA, was aus vielen Gründen nicht stimmt. Einige Male werden Erfolgskriterien der Stufe AAA geprüft, einige Male werden Techniken statt Erfolgskriterien geprüft und gelegentlich werden Dinge geprüft, die überhaupt nicht in den Erfolgskriterien der WCAG vorkommen. Aus meiner Sicht hat der Test von BIK ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem.

    Der eine Punkt, Text-Zoom sei praxisrelevant, ist aus meiner Sicht Wunschdenken. Sicher gibt es Leute, die es benutzen. Zumindest unter Sehbehinderten habe ich in den vielen Jahren Schulung, die ich angeboten habe, keinen solchen Fall gehabt. Das schließt natürlich nicht aus, dass andere Behinderte von Text-Zoom profitieren können.

    1. Lieber Jan,

      herzlichen Dank für Deinen Kommentar. Dass Text-Zoom so unterschiedlich genutzt wird, war mir nicht klar. Ich nehme nämlich das Gegenteil wahr (in der Gruppe der Kurzsichtigen, die sich selber nicht als Menschen mit Behinderung empfinden). Diesen Eindruck habe ich mehrfach bestätigt bekommen, als Beleg kann ich auf die Schnelle allerdings nur einen Beitrag von Stefanie Bittler-Schömehl zur Diskussion Fix – Fluid – Elastic – Welches Layout bevorzugt ihr? anfügen.

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